Zertifizierungen in der Abfallwirtschaft bedeuten vor allem Bürokratie,
um die tatsächlichen Abläufe und technischen Anlagen kümmert man sich
nur am Rande.
Wie fast alle Zertifizierungen in der Wirtschaft
umfasst auch die nach ISO 14001 (Umweltmanagementsystem) oder das
Zertifikat "Entsorgungsfachbetrieb" vor allem Konzeptionen, Ziele,
Pläne, Dokumentation - nicht die tatsächlichen Abläufe.
Wie also wird zertifiziert?
Wie erhält ein Unternehmen das Zertifikat "Entsorgungsfachbetrieb"
sowie das Überwachungszeichen des jeweiligen Zertifizierers und kann
damit werben? Bei der Zertifizierung werden fast ausschließlich
Unterlagen und die "richtige Einstellung" anhand von Gesprächen (meist
mit dem Management) überprüft. Das heißt auch, dass sich in der Regel
betriebliche Abläufe und technische Anlagen nicht ändern.
Auf das populärere Thema Bio-Lebensmittel bezogen, heißt das
Folgendes: Überprüft wird durch den Zertifizierer, zum Beispiel Demeter,
nicht, ob der Boden tatsächlich schadstofffrei ist und keine
schädlichen Pflanzenschutzmittel benutzt werden - Demeter überprüft fast
ausschließlich die Unterlagen des Betriebs. Dieser muss in seinen
Unterlagen nachweisen können, dass der Boden unbelastet ist. Natürlich
ist Papier geduldig und es kann dabei leicht zu Fälschungen kommen, aber
die tatsächliche Überprüfung der Produktion ist sehr aufwendig und kaum
leistbar und eine solche dokumentenbasierte Zertifizierung hat sich
letztlich über Jahrzehnte bewährt.
Die dokumentenbasierte Zertifizierung: Vor allem Papierkram
Im Vorfeld bedeutet die Zertifizierung für ein Unternehmen daher vor
allem "Papierkram". Meist wird ein Beratungsunternehmen engagiert, das
zum einen die Strukturen und Abläufe so abstrahiert und anpasst, dass
sie in die Schemata der Zertifizierung passen. Außerdem verfügen
Beratungsunternehmen meist auch über entsprechende Software-Pakete, mit
deren Hilfe die Dokumentation des Ist- und Soll-Zustands sowie der
Fortschritte etwas einfacher erfasst werden kann.
Beispiel: Entsorgung der Arbeitskleidung
Ein Beispiel: Zielsetzung der Zertifizierung ist die Verbesserung des
Umweltschutzes eines Entsorgers. Ganz konkret heißt das: Der Entsorger
formuliert das Ziel "Die Arbeitskleidung soll sicher entsorgt werden."
Hierfür muss erfasst werden, wer überhaupt für diesen Job verantwortlich
ist, im zweiten Schritt, welche Logistik dafür aufgebaut oder in
Anspruch genommen werden soll, welche Firmen übernehmen den Abtransport
der kontaminierten Kleidung, wer sammelt die Kleidung ein und so weiter.
Selbst die Erfassung eines so kleinen
Details wie die sichere Entsorgung der Arbeitskleidung kann also sehr aufwendig sein.
PCB verseuchen Familien
Wer meint, dieses Beispiel sei aus der Luft gegriffen oder doch eher unwichtig, sollte sich den Fall Envio
anschauen: Dort hantierten Leiharbeiter über Jahre bei der
Verschrottung von Alt-Transformatoren ungeschützt mit dem hochgiftigen
Stoff PCB. Die selbst mitgebrachte Arbeitskleidung wurde nicht besonders
behandelt, sie nahmen sie also einfach mit nach Hause, weil dies
jedermann tut und dort wurden die Blaumänner in der Waschmaschine
gewaschen. Nur: PCB verschwinden nicht einfach,
sie sind praktisch unzerstörbar. PCB der Arbeitskleidung sammelten sich
also in der Waschmaschine und - da dort ja die gesamte Kleidung der
Familie gewaschen wurde - verseuchte andere Kleidungsstücke und darüber
die übrigen Familienmitglieder, darunter auch die schwangere Frau eines
Mitarbeiters und ihr ungeborenes Kind.
Der Überwachungsvertrag
Wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung ist der
Überwachungsvertrag zwischen Entsorger und dem
Zertifizierungsunternehmen (in der Regel die TÜO,
die Technische Überwachungsorganisation). Er ist normalerweise ein Jahr
gültig und stellt gleichzeitig auch den Zertifizierungsauftrag dar.
Zuständige Behörde am Sitz der TÜO
Die zuständige Behörde, die so genannte Zustimmungsbehörde, muss
diesem Überwachungsvertrag zustimmen. Dies ist die für die
Abfallwirtschaft zuständige Oberste Landesbehörde (ist von Bundesland zu
Bundesland unterschiedlich) oder die von ihr bestimmte Behörde am
Hauptsitz der TÜO. Für den Zustimmungsantrag an die Behörde ist eine
Darstellung des Betriebes mit Unternehmensverflechtungen, Organisation
und Größe sowie Art der zu zertifizierenden Tätigkeiten und der darin
umfassten Abfälle nötig.
Zertifizierungsvorteile: Überwachungserleichterungen
Erst wenn die amtliche Zustimmung vorliegt, entwickelt die
Zertifizierung ihre unmittelbar positive Wirkung für das Unternehmen:
Ist der Überwachungsvertrag genehmigt, übernimmt die TÜO einen Großteil
der Überwachungsarbeit, die normalerweise die Behörden leisten müssen -
das Unternehmen profitiert in Form einer weit reichenden Deregulierung,
muss also viel weniger staatliche Einmischung und Behördengänge
befürchten. So verzichten Behörden dann auf Nachweise oder umständliche
Genehmigungsverfahren; die Häufigkeit und Tiefe der amtlichen Kontrollen
werden dezimiert, wesentliche staatliche Aufgaben damit an die
Privatwirtschaft abgegeben.
Als Bärbel Höhn grüner NRW-Umweltminister war
Das ist wörtlich zu verstehen, denn im Runderlass des
Umwelt-Ministeriums vom 13.11.2011 heißt es beispielsweise in Bezug auf
nach DIN EN ISO 14001 zertifizierte Unternehmen: die "Überwachung in
Hinblick auf die Beachtung umweltrechtlicher Vorschriften soll bei
Anlagen, deren Betreiber die unter 1. benannten Voraussetzungen
[Anmerkung der Redaktion: Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001] erfüllt,
hinsichtlich der Häufigkeit und der Tiefe der Kontrolle beschränkt
werden ... Eine Verlängerung der Zeitabstände kommt in der Regel durch
eine Halbierung der Überwachungsfrequenz in Betracht" (zitiert nach: Prognos-Gutachten,
Seite 39). Der RUnderlass ist von 2001, damals gab es eine rot-grüne
Landesregierung in Nordrhein-Westfalen unter Clement und Bärbel Höhn war
Umweltminister.
Überwachung des Betriebs durch die TÜO
Hat die Behörde dem Überwachungsvertrag zugestimmt, erfolgt die
Erstprüfung: Die TÜO prüft vor allem die Dokumentation der Firma und
schlägt eventuell Änderungen vor. Die Überwachung ist keine Überwachung
im landläufigen Sinne, denn sie wird nicht regelmäßig und kontinuierlich
über einen längeren Zeitraum durchgeführt. Sie umfasst zunächst ein
"Gespräch mit der Geschäftsführung, den Beauftragten und evtl. weiteren
Verantwortlichen sowie die Dokumentations- und Standort-Prüfung mit
Begehung" ("Der erfolgreiche Weg zum Entsorgungsfachbetrieb", TÜO ZUUM).
Basis des Zertifikats ist der Prüfbericht (Auditbericht).
Nachträgliche Prüfungen (so genannte Nachaudits) erfolgen nur bei
"schwerwiegenden Abweichungen". Aber auch dies hat keine ernsthaften
Konsequenzen, denn es reicht, wenn das Unternehmen "geeignete Dokumente"
nachreicht (Zitat: ZUUM).
Ist das Zertifikat erst einmal ausgestellt, gibt es nur noch
jährliche Prüfungen (so genannte Überwachungsaudits), deren
Begutachtungsaufwand "gegenüber der Erstprüfung etwas vermindert und
noch praxisnäher" ist (Zitat: ZUUM).